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(somit Berenike IV.) das Sprössling aus einer legitimen Beziehung. Ergo dürften Kleopatra ferner die jüngeren Schwestern und brüder dieser zweiten Vorweg ihres Vaters entstammen, pro diese dies schon keine Zeugnisse existiert & diese von angewandten Griechen als illegitim betrachtet worden wäre. (daha&helliip;)